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Einige Regeln des Stillens (Milchverwandtschaft)

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08 maj 2026

BismiLahirrahmanirrahim

Aller Lob, alle Gottesdienste und aller Preis gebührt Allah allein, während der Frieden und der Segen Allahs auf unserem Vorbild Muhammad Mustafa seien, seiner Familie, seinen Gefährten und all jenen, die seinem Weg bis zum Tage des Gerichts folgen. Möge Allah uns von ihnen machen. Amen!

Liebe Geschwister, das Thema, an das ich zuerst mich erinnern möchte und dann InshaAllah auch euch, ist folgendes: Einige Regeln des Stillens (Milchverwandtschaft).

Liebe Brüder und geehrte Schwestern, mit „Stillen“ ist gemeint, dass ein Kind bis zum Alter von zwei Jahren die Milch einer Frau trinkt, die nicht seine leibliche Mutter ist. Wenn jemand von einer anderen Frau gestillt wird, gelten die Verwandten dieser Frau als Mahram (Personen, mit denen eine Ehe verboten ist). Dadurch entstehen besondere religiöse Regeln.

Der erhabene Allah sagt:

وَأُمَّهَاتُكُمُ اللَّاتِي أَرْضَعْنَكُمْ وَأَخَوَاتُكُم مِّنَ الرَّضَاعَةِ

„Und eure Mütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern.“ (Koran 4:23)

Zu den besonderen Regeln bezüglich der Familie der Frau, von der man Milch getrunken hat, gehören:

1. Das Verbot der Heirat mit Milchgeschwistern und weiteren Milchverwandten ähnlich wie bei den Verwandten durch Blut, etwa Tochter, Schwester, Tante und andere.

2. Die Erlaubnis von Besuchen, Reisen, gemeinsamem Aufenthalt sowie weitere Regeln, die auch für nahe Blutsverwandte gelten.

Grundsätzlich gelten viele Regeln der Blutsverwandtschaft auch für die Milchverwandtschaft, mit einigen Unterschieden, die hier nicht näher erwähnt werden sollen. Wichtig ist jedoch, die Regeln der Milchverwandtschaft zu kennen und darüber zu sprechen, denn oft hört man Aussagen wie: „Derjenige hat bei jener Frau getrunken“ oder „Sie wurde von jener Frau gestillt“, aber selten spricht man über die daraus entstehenden Regeln.

Der Beweis dafür ist der Hadith des Propheten Muhammad:

عَنْ عَائِشَةَ ـ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا ـ قَالَتْ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ـ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ «الرَّضَاعُ يُحَرِّمُ مَا يُحَرِّمُ مِنَ الْوِلَادَةِ»

Von Aischa bint Abu Bakr wird überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm. sagte: „Das Stillen macht das verboten, was auch die Abstammung verboten macht.“

Bekannt ist auch, dass es einen Unterschied zwischen Milchverwandtschaft und Blutsverwandtschaft gibt: Durch Milchverwandtschaft entsteht kein Erbrecht. Das Erbe steht den Blutsverwandten des Verstorbenen zu.

Wir bitten den erhabenen Allah mit Seinen schönen Namen und hohen Eigenschaften, uns, unseren Kindern und allen muslimischen Gläubigen religiöses Wissen zu vermehren und uns dessen praktische Umsetzung zu ermöglichen.

Imam: Aziri Azir

Islamisches Kulturzentrum IKRE Thun

[Übersetzt von: nachhilfelehrer-plus.ch]

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