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Eingriff in den Handel
BismiLahirrahmanirrahim
Aller Lob, alle Gottesdienste und aller Preis gebührt Allah allein, während der Frieden und der Segen Allahs auf unserem Vorbild Muhammad Mustafa seien, seiner Familie, seinen Gefährten und all jenen, die seinem Weg bis zum Tage des Gerichts folgen. Möge Allah uns von ihnen machen. Amen!
Liebe Geschwister, das Thema, an das ich zuerst mich erinnern möchte und dann InshaAllah auch euch, ist folgendes: Eingriff in den Handel.
Liebe Brüder und geehrte Schwestern, damit der Handel sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer gesegnet und erfolgreich ist, hat Allah, der Erhabene, den Eingriff in ein bereits laufendes Handelsgeschäft ausdrücklich verboten (haram).
Der Prophet sagte:
عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ : ( لَا يَبِيعُ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ ).
"Keiner von euch soll über den Verkauf seines Bruders hinweg verkaufen." Überliefert von ʿAbdullāh ibn ʿUmar (möge Allah mit beiden zufrieden sein). (Überliefert bei Muslim)
Um diese Angelegenheit besser zu verstehen, wollen wir einige Beispiele nennen: „Über den Verkauf seines Bruders hinweg verkaufen“ bedeutet: Eine Person hat etwas gekauft, befindet sich aber noch in einer Phase, in der sie den Kauf rückgängig machen kann. Nun kommt jemand anderes und sagt zu ihr: „Mach diesen Kauf rückgängig, und ich verkaufe dir dasselbe günstiger“, oder: „Ich gebe dir für denselben Preis etwas Besseres.“ Dies ist verboten.
Ebenso ist es verboten, sich in den Kauf eines anderen einzumischen. Wenn beispielsweise jemand etwas gekauft hat und du zum Verkäufer sagst: „Mach den Verkauf mit ihm rückgängig, und ich kaufe es dir zu einem höheren Preis ab“, dann ist auch dies verboten.
„Das Angebot eines anderen zu überbieten“ bedeutet: Verkäufer und Käufer haben sich bereits auf einen Preis geeinigt und stehen kurz vor dem Abschluss des Geschäfts, haben den Verkauf aber noch nicht endgültig abgeschlossen. In diesem Moment kommt eine andere Person und sagt zum Verkäufer: „Verkaufe es nicht ihm, ich kaufe es dir ab.“ Auch dies ist verboten, da der Preis und die Vereinbarung bereits feststehen.
Der Grund für das Verbot all dieser Handlungen liegt in der Wahrung der Rechte der Muslime und der anderen Menschen untereinander. Es ist nicht erlaubt, die Rechte oder Vereinbarungen eines anderen zu beeinträchtigen oder zunichtezumachen sei es beim Verkauf, Kauf, bei der Miete, bei einem Angebot, bei der Eheschliessung oder in anderen Angelegenheiten.
Wir bitten Allah, den Erhabenen, bei Seinen schönsten Namen und erhabenen Eigenschaften, uns und allen Menschen einen halalen (erlaubten) und gesegneten Handel zu ermöglichen. Āmīn.
Imam: Aziri Azir
Islamisches Kulturzentrum IKRE Thun
[Übersetzt von: nachhilfelehrer-plus.ch]
