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Der Tausch von Gold gegen Gold
BismiLahirrahmanirrahim
Aller Lob, alle Gottesdienste und aller Preis gebührt Allah allein, während der Frieden und der Segen Allahs auf unserem Vorbild Muhammad Mustafa seien, seiner Familie, seinen Gefährten und all jenen, die seinem Weg bis zum Tage des Gerichts folgen. Möge Allah uns von ihnen machen. Amen!
Liebe Geschwister, das Thema, an das ich zuerst mich erinnern möchte und dann InshaAllah auch euch, ist folgendes: Der Tausch von Gold gegen Gold.
Liebe Brüder und geehrte Schwestern, da wir uns weiterhin mit Themen aus dem Bereich des Handels und des Kaufens und Verkaufens beschäftigen, möchten wir heute erneut auf eine Angelegenheit eingehen, die mit dem Zinsverbot im Islam zusammenhängt.
In einer unserer früheren Freitagspredigten haben wir bereits über das strenge Zinsverbot und dessen Folgen im Diesseits und im Jenseits gesprochen. Wir haben erwähnt, dass Zinsgeschäfte den Fluch Allahs, des Erhabenen, nach sich ziehen können und dass die Beteiligung daran einer Kriegserklärung gegenüber Allah, dem Erhabenen, gleichkommt. Ebenso haben wir weitere schwerwiegende Folgen dieser Sünde angesprochen.
Heute möchten wir uns jedoch mit einer anderen Form des Zinses (Ribā) beschäftigen, die in unserer Gemeinschaft möglicherweise weniger bekannt ist und die manche Menschen aus Unwissenheit praktizieren.
Dabei geht es um den Tausch von Gold gegen Gold in unterschiedlichen Gewichtsmengen sowie um den Tausch bestimmter anderer Waren derselben Art in unterschiedlichen Mengen.
Von ʿUbāda ibn Aṣ Ṣāmit wird überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:
عَنْ عُبَادَةَ بْنِ الصَّامِتِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ، قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «الذَّهَبُ بِالذَّهَبِ، وَالْفِضَّةُ بِالْفِضَّةِ، وَالْبُرُّ بِالْبُرِّ، وَالشَّعِيرُ بِالشَّعِيرِ، وَالتَّمْرُ بِالتَّمْرِ، وَالْمِلْحُ بِالْمِلْحِ، مِثْلًا بِمِثْلٍ، سَوَاءً بِسَوَاءٍ، يَدًا بِيَدٍ، فَإِذَا اخْتَلَفَتْ هَذِهِ الْأَصْنَافُ، فَبِيعُوا كَيْفَ شِئْتُمْ، إِذَا كَانَ يَدًا بِيَدٍ».
„Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln und Salz gegen Salz müssen in gleichen Mengen und unmittelbar, Hand in Hand, getauscht werden. Wenn es sich jedoch um unterschiedliche Arten handelt, dann tauscht, wie ihr möchtet, vorausgesetzt, der Austausch erfolgt unmittelbar, Hand in Hand.“ (Überliefert von Muslim)
Aus diesem Hadith verstehen wir, dass beim Tausch von Gold gegen Gold zwei Bedingungen erfüllt, sein müssen:
1. Gleiches Gewicht: Beide Goldmengen müssen im Gewicht übereinstimmen.
2. Unmittelbarer Austausch: Der Tausch muss während desselben Treffens erfolgen, also direkt von Hand zu Hand.
Ein Beispiel: Es ist nicht erlaubt, dass jemand 10 Gramm altes Gold abgibt und dafür 8 Gramm neues Gold erhält, auch wenn der Gewichtsunterschied mit der besseren Qualität oder der aufwendigeren Verarbeitung des neuen Goldes begründet wird. Denn ein solcher Tausch fällt unter das Zinsverbot. Wenn ihr jedoch altes Gold gegen neues Gold austauschen möchtet, dann verkauft zunächst das alte Gold, nehmt das Geld entgegen und kauft anschliessend mit diesem Geld das neue Gold.
Diese Regel gilt auch für andere Waren, die denselben Rechtsgrundsätzen unterliegen. Wenn beispielsweise Äpfel gegen Äpfel getauscht werden und diese nach Gewicht bemessen werden, darf nach der hier vertretenen Rechtsauffassung kein Gewichtsunterschied bestehen. Werden hingegen zwei unterschiedliche Warenarten miteinander getauscht, beispielsweise Äpfel
gegen Birnen, dann ist ein Unterschied im Gewicht erlaubt, vorausgesetzt, dass der Austausch unmittelbar, also Hand in Hand, erfolgt.
Ich bitte Allah, den Erhabenen, bei Seinen schönsten Namen und Seinen vollkommenen Eigenschaften, uns, unsere Kinder und alle gläubigen Musliminnen und Muslime vor jeder Form von Ribā zu
bewahren. Amiin!
Imam: Aziri Azir
Islamisches Kulturzentrum IKRE Thun
[Übersetzt von: nachhilfelehrer-plus.ch]
