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Der Tausch gleichartiger Waren unterschiedlicher Qualität

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30 tet 2026

BismiLahirrahmanirrahim

Aller Lob, alle Gottesdienste und aller Preis gebührt Allah allein, während der Frieden und der Segen Allahs auf unserem Vorbild Muhammad Mustafa seien, seiner Familie, seinen Gefährten und all jenen, die seinem Weg bis zum Tage des Gerichts folgen. Möge Allah uns von ihnen machen. Amen!

Liebe Geschwister, das Thema, an das ich zuerst mich erinnern möchte und dann InshaAllah auch euch, ist folgendes: Der Tausch gleichartiger Waren unterschiedlicher Qualität.

Liebe Brüder und geehrte Schwestern, letzte Woche haben wir über eine im Islam verbotene Handelsform gesprochen: den Tausch gleichartiger Waren in unterschiedlichen Mengen. Beispielsweise gibt man 10 Gramm altes Gold und erhält dafür 8 Gramm neues Gold oder man tauscht 10 Kilogramm rote Äpfel gegen 8 Kilogramm gelbe Äpfel.

Heute werden wir hingegen lernen, wann der Tausch gleichartiger Waren erlaubt ist, auch wenn sich die Mengen unterscheiden.

Im Islam ist es erlaubt, eine Ware gegen zwei Waren derselben Art zu tauschen, sofern diese nicht zu den Waren gehören, für die die besonderen Zinsverbote beim Tausch gelten.

Dazu sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):

‏عَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ، قَالَ: أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «لَا بَأْسَ الْحَيَوَانُ بِالْحَيَوَانِ وَاحِدًا بِاثْنَيْنِ يَدًا بِيَدٍ».

Dschābir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: «Es ist nichts dagegen einzuwenden, ein Tier gegen zwei Tiere zu tauschen, wenn der Tausch unmittelbar, von Hand zu Hand, erfolgt.» (Ibn Mādscha)

Um dies besser zu verstehen, erläutern wir es anhand eines Beispiels aus unserem Alltag.

Wenn ich ein Auto besitze, das 10’000 Franken wert ist, darf ich es gegen zwei Autos tauschen, die jeweils 5’000 Franken wert sind. Ebenso darf ich es gegen zwei Autos mit unterschiedlichem Wert tauschen, beispielsweise eines im Wert von 8’000 Franken und ein anderes im Wert von 3’000 Franken.

Die Autos müssen also nicht den gleichen Wert haben. Dies gilt auch für andere Waren, die nicht unter die besonderen Zinsvorschriften für den Warentausch fallen.

Wir bitten Allah, den Erhabenen, bei Seinen schönsten Namen und Seinen erhabenen Eigenschaften, unser Vermögen und unsere Kinder zu segnen und ebenso das Vermögen und die Kinder aller muslimischen Gläubigen zu segnen, wo auch immer sie sich auf der Welt befinden. Āmīn!

Imam: Aziri Azir

Islamisches Kulturzentrum IKRE Thun

[Übersetzt von: nachhilfelehrer-plus.ch]

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