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Das Pfand im Islam, seine Bestimmungen und Weisheiten

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06 nën 2026

BismiLahirrahmanirrahim

Aller Lob, alle Gottesdienste und aller Preis gebührt Allah allein, während der Frieden und der Segen Allahs auf unserem Vorbild Muhammad Mustafa seien, seiner Familie, seinen Gefährten und all jenen, die seinem Weg bis zum Tage des Gerichts folgen. Möge Allah uns von ihnen machen. Amen!

Liebe Geschwister, das Thema, an das ich zuerst mich erinnern möchte und dann InshaAllah auch euch, ist folgendes: Das Pfand im Islam, seine Bestimmungen und Weisheiten.

Liebe Brüder und geehrte Schwestern! Allah, der Erhabene, befiehlt uns, die Rechte unserer Mitmenschen zu wahren. Wir dürfen daher unter keinen Umständen die Rechte anderer widerrechtlich verletzen. Wer das Recht eines anderen verletzt, für den genügt es nicht, Allah, den Erhabenen, um Vergebung zu bitten. Er muss auch dem Betroffenen sein Recht zurückgeben oder ihn um Verzeihung bitten.

Damit die Rechte der Menschen untereinander geschützt werden, hat Allah, der Erhabene, verschiedene Regelungen festgelegt. Eine davon ist Ar-Rahn (das Pfand). Sprachlich bedeutet „Rahn“ das Zurückhalten oder Festhalten. In der islamischen Fachterminologie bezeichnet es das Zurückbehalten eines Gegenstandes als Sicherheit für einen Anspruch beziehungsweise eine Verpflichtung, die durch diesen Gegenstand erfüllt werden kann.

Wenn ich also jemandem Geld leihe oder ihm etwas mit einer vereinbarten späteren Zahlung verkaufe, kann ich zur Absicherung der Rückzahlung beziehungsweise Bezahlung verlangen, dass er mir einen Gegenstand als Pfand überlässt. Wir können auch gemeinsam vereinbaren, diesen Gegenstand bei einer dritten Person als Sicherheit zu hinterlegen. Wird das Darlehen nicht zurückgezahlt oder die gekaufte Ware nicht bezahlt, darf der verpfändete Gegenstand nach den islamischen Bestimmungen verkauft werden. Mit dem Erlös wird dann die Schuld beziehungsweise der Kaufpreis beglichen.

Die Zulässigkeit des Pfandes ist sowohl im edlen Koran als auch in den Hadithen des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) belegt. Wir beschränken uns hier auf die Erwähnung eines Hadiths:

عَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهَا ، قَالَتْ: «اشْتَرَى رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مِنْ يَهُودِي طَعَامًا بِنَسِينَةٍ، فَأَعْطَاهُ دِرْعًا لَهُ رَهْنَا».

Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überliefert: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kaufte bei einem Juden Lebensmittel auf Zahlungsaufschub und hinterlegte bei ihm seinen Brustpanzer als Pfand.“ (Überliefert von Muslim)

Liebe Brüder und geehrte Schwestern! Das Pfand unterliegt im Islam besonderen Regeln, auf die wir heute aus Zeitgründen nicht näher eingehen werden. Wir müssen jedoch wissen, dass der wichtigste Grundsatz Gerechtigkeit ist: Die Rechte beider Parteien sowie der verpfändete Gegenstand müssen geschützt werden. Niemand darf geschädigt oder ungerecht behandelt werden.

Wir müssen unsere Versprechen halten, Vereinbarungen einhalten und die Rechte anderer achten. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Rechte anderer zu verletzen, sie zu betrügen oder ihre schwierige Lage auszunutzen.

Wir müssen wissen, dass diese Regeln ebenso zu unserer Religion gehören wie das Gebet und das Fasten. Vergessen wir daher nicht, dass Allah uns nicht nur sieht, wenn wir beten und fasten, sondern auch, wenn wir kaufen, verkaufen und miteinander Vereinbarungen treffen. Ein gläubiger Mensch soll in allen Bereichen seines Lebens gerecht und ehrlich handeln.

Wir bitten Allah, den Erhabenen, bei Seinen schönsten Namen und Seinen erhabenen Eigenschaften, uns, unsere Kinder und die gesamte Menschheit zu jenen gehören zu lassen, die die Rechte keines einzigen Menschen verletzen. Amin!

Imam: Aziri Azir

Islamisches Kulturzentrum IKRE Thun

[Übersetzt von: nachhilfelehrer-plus.ch]

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