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Der Friedhofsbesuch
BismiLahirrahmanirrahim
Aller Lob, alle Gottesdienste und aller Preis gebührt Allah allein, während der Frieden und der Segen Allahs auf unserem Vorbild Muhammad Mustafa seien, seiner Familie, seinen Gefährten und all jenen, die seinem Weg bis zum Tage des Gerichts folgen. Möge Allah uns von ihnen machen. Amen!
Liebe Geschwister, das Thema, an das ich zuerst mich erinnern möchte und dann InshaAllah auch euch, ist folgendes: Der Friedhofsbesuch.
Liebe Brüder und geehrte Schwestern, zu den empfohlenen Taten für Männer und den erlaubten für Frauen gehört der Besuch der Friedhöfe.
Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte:
كُنتُ نَهَيْتُكُمْ عَنْ زِيَارَةِ القُبُورِ، فَزُورُوهَا، فَإِنَّهَا تُذَكِّرُكُمُ الآخِرَة
„Ich hatte euch vom Besuch der Gräber abgeraten, aber besucht sie nun, denn sie erinnern euch an das Jenseits (Āchira).“ (Überliefert bei Abū Dāwūd)
Dieser Hadith macht deutlich, dass der Sinn des Friedhofsbesuchs einzig und allein die Erinnerung an den Tod und das Jenseits sein soll. Durch diese Erinnerung sollen wir im Alltag über unser Leben nachdenken, zu Allah – dem Erhabenen – zurückkehren, unsere schlechten Taten bereuen, gute Taten mehren und unser Verhalten verbessern.
Der Besuch der Gräber ist keineswegs mit einem gewöhnlichen Besuch unter Lebenden gleichzusetzen. Ein solcher Gedanke wäre ḥarām (strikt verboten). Ebenso ist es nicht erlaubt, den Muṣḥaf (Koranbuch) mit auf den Friedhof zu nehmen und dort aus dem Koran zu rezitieren.
Jegliche Handlung, die über den Zweck des Friedhofsbesuchs hinausgeht – nämlich die Erinnerung an das Jenseits und das Bittgebet für die Verstorbenen –, ist ḥarām (strikt verboten).
Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte:
السَّلاَمُ عَلَيْكُمْ أَهْلَ الدِّيَارِ، مِنَ الْمُؤْمِنِينَ وَالْمُسْلِمِينَ، وَإِنَّا إِنْ شَاءَ اللَّهُ بِكُمْ لاَحِقُونَ، أَسْاَلُ اللَّهَ لَنَا وَلَكُمُ الْعَافِيَةَ
„Friede sei mit euch, Bewohner dieser Stätten, von den Gläubigen und Muslimen. Auch wir werden euch – so Allah will – folgen. Ich bitte Allah um Wohl für uns und für euch.“
(Überliefert bei Muslim)
Auch dieser Hadith macht deutlich, dass wir beim Betreten des Friedhofs mit diesem Gruss die Verstorbenen begrüssen sollen. Für die Toten ist dort nur das Bittgebet erlaubt und erwünscht.
Wir bitten Allah, den Erhabenen, durch Seine schönsten Namen und vollkommenen Eigenschaften, dass Er unseren Verstorbenen und allen verstorbenen Muslimen Barmherzigkeit schenkt, dass Er uns ermöglicht, die Friedhöfe häufiger zu besuchen, dass wir durch den Besuch eine positive Veränderung erfahren und dass Er unsere Bittgebete für die Verstorbenen annimmt.
Imam: Aziri Azir
Islamisches Kulturzentrum IKRE Thun
[Übersetzt von: nachhilfelehrer-plus.ch]